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Die Frage wurde so nicht gestellt beim parlamentarischen Frühstück am 16.10.2019 mit Abgeordneten aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, doch sie stand unausgesprochen bei verschiedenen Themen im Hintergrund. Die Antwort hätte lauten können: Ja freilich mit den Hauptakteuren in den Schulen, den Schüler*innen und den Lehrer*innen, egal ob in staatlichen Schulen oder in Privatschulen.

Doch so egal ist es z.B. nicht, ob ein Schulkind in eine Privatschule oder in eine sogenannte öffentliche Schule geht, wenn dieses Kind inklusive Angebote benötigt!
Wenn eine öffentliche Schule inklusiv arbeitet, werden zusätzliche Mittel bereitgestellt, so diese Schule das Profil Inklusion hat, arbeitet eine Montessori-Schule inklusiv, ist das halt ihre Privatsache. Sie kann nicht mal den Antrag auf inklusive Schule stellen.
Das heißt, die Schule bekommt für diese zusätzlich erbrachten pädagogischen Leistungen keine zusätzlichen finanziellen Mittel.

Dass dies rasch geändert werden muss, ist ein gemeinsames Anliegen seit vielen Jahren von der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen – immer wieder eingebracht im parlamentarischen Prozess – wie auch von den Montessori-Schulträgern in politischen Forderungen und in Gesprächen mit dem Kultusministerium. Da sind wir uns einig.
Denn eines ist klar: Nicht erst seit dem 13. Juli 2011, als im Bayerischen Landtag einstimmig die Änderung des BayEUG als erster wichtiger Schritt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verabschiedet wurde, arbeiten Montessori-Schulen inklusiv. Schon seit Gründung der ersten Montessori-Schulen in Bayern arbeiten diese inklusiv und das sind mittlerweile fast 40 Jahre Geschichte der Montessori-Schulen in Bayern.

Auch wenn in der Schule der Zukunft die Hauptakteure die Gleichen sein werden, eben die Schüler*innen und die Lehrer*innen, so sind die Lernmittel einem steten Wandel unterzogen.
Die zweite „Gutenberg’sche Revolution“ hält unaufhaltsam Einzug in die Schulen.
Erfreulich, dass die Schulträger mit den aktuell laufenden entsprechenden Förderprogrammen zur Digitalisierung der Schulen finanziell unterstützt werden, um diese Ausgaben im Rahmen von Erstinvestitionen stemmen zu können. Doch die Frage nach der Finanzierung zur Unterhaltung dieser neuen Lern-Umgebung ist nach wie vor offen.
Die bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen – im Wesentlichen sind es zwei Pauschalen, die im Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz hier infrage kommen – decken diese Unterhaltungskosten der digitalen Lernumgebung nicht ab, weder auf der Sachkostenebene noch auf der Personalkostenebene.

Auch das Thema des 365€-Tickets für Schülerinnen wurde diskutiert, nachdem dieses Thema aktuell immer wieder in den Medien aufschlägt. Zentrale Frage ist hier, ob auch Schüler*innen an Privatschulen in den Genuss davon kommen?
Das wird sich in den nächsten Wochen zeigen. Unsere Position hierzu ist klar: Der Zugang zur Privatschule muss möglichst allen Gesellschaftsschichten offen stehen. Es muss sichergestellt sein, dass Eltern wählen können, auf welche Schule ihr Kind gehen kann. Und der Schulweg hat einen wichtigen Anteil bei dieser Entscheidung. Das 365€- Ticket könnte hier einen wichtigen Beitrag leisten.

Auch das Gute-Kita-Gesetz war Thema bei diesem Frühstück mit den Abgeordneten. Mit Verlaub, aber so wie es in Bayern umgesetzt wurde, verdient es nicht den Namen! „Gut“ hat etwas zu tun mit Qualität, aber wo finden sich die Steuerungsmaßnahmen zur Qualitätsverbesserung?

18.10.2019/UM