Die Landtagswahl rückt näher

#Landtagswahl2023

Würde man die Marathon-Strecke mit der Dauer der bayerischen Legislaturperiode vergleichen, dann entsprächen die letzten neun Monate einer Legislaturperiode in etwa den entscheidenden letzten sechs Kilometern im Marathon.
Und wer schon mal einen Marathon gelaufen ist, weiß um diese anstrengenden, aber auch entscheidenden sechs Kilometer.

Diese letzten neun Monate der Legislaturperiode haben mit dem Jahr 2023 begonnen und für die Privatschulen in Bayern hat sich seither einiges bewegt. Nicht ausgeschlossen, dass die Kundgebung auf dem Königsplatz in München am 07.12.2022 die Bewegung beschleunigt hat.

Die Regierungsfraktionen aus CSU und FREIEN WÄHLERN erhöhen und beschleunigen, im Zuge der Verbesserungen bei der Beamtenbesoldung, auch die Zuschüsse für Privatschulen. Von Beschleunigung ist deshalb die Rede, weil im ersten Gesetzesentwurf vorgesehen war, dass die Privatschulen erst im Jahr 2025 die Verbesserungen komplett erhalten sollten.
Das soll nun bereits ab 2024 erfolgen.
Gut so.


Auch der Schulgeldersatz für die Privatschulen soll nicht nur in 2023 zwölfmal ausgezahlt werden, sondern verstetigt werden, heißt zukünftig dauerhaft zwölfmal im Jahr.
Auch gut.

Ein ganz großer Erfolg ist die Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen in Art. 94 BayEUG.
Nach langen Verhandlungen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus, zusammen mit Abgeordneten der beiden Regierungsfraktionen, schafft die Änderung im Art. 94 BayEUG mehr Freiheiten bei der Einstellung von qualifizierten Lehrkräften.
Sehr gut.
Und im Unterschied zu den beiden o.g. Verbesserungen (höhere Zuschüsse im Kontext der Beamtenbesoldung & Schulgeldersatz) ist die Änderung im Art 94 BayEUG für den Staat kostenneutral – zur Freude von Herrn Staatsminister Füracker.
Na also – geht doch!
Erinnern wir uns, dass wir uns auf den letzten und entscheidenden Marathon-Kilometern befinden – die letzten Monate dieser Legislaturperiode.
Wäre schön, wenn wir – die Privatschulverbände zusammen mit der Verwaltung des KUMI und mit den Regierungsparteien – eine Lösung zur zweiten Stellschraube innerhalb der Bemessung der
Personalkostenzuschüsse schaffen könnten. Die erste Stellschraube ist der Basiswert des Musterlehrers – können wir als erledigt betrachten – die zweite Stellschraube die Lehrer-Schüler-Relation, abgebildet in verschiedenen Tabellen im BaySchFG.
Vorschläge unsererseits liegen auf dem Tisch – bzw. im Bilde gesprochen:
Auf der verbleibenden restlichen Marathon-Strecke.

Dr. Ulrich Miller